aktualisiert am 30.06.2023

Gemäß der Forderung des § 23 der Siebzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (17. BImSchV) unterrichtet die Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG die Öffentlichkeit über die Beurteilung der Messungen von Emissionen der Anlage zur thermischen Behandlung edelmetallhaltiger Rückstände.

Betreiber und Standort
Agosi AG
Kanzlerstrasse 17
75175 Pforzheim

Art der Anlage
Gekrätzveraschung:
Anlage nach Ziffer 8.1.1.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV

Betriebszeit
Zitat aus dem Jahresbericht des Unternehmens gemäß §12 der 17. BImSchV:
„Die Betriebszeit der Anlage im Jahr 2022 betrug 236 Tage mit 2255 Betriebsstunden.“

 Messinstitut
ANECO Institut für Umweltschutz GmbH & Co.
Wehnerstraße 1 – 7
41068 Mönchengladbach

Messzeitraum
07.06. – 10.06. und 21.11 – 23.11.2022

Ergebnisse der 1 tägigen Emissionsmessung
Die Grenzwerte für Abfallverbrennungsanlagen gemäß § 8; 17. BImSchV wurden eingehalten. Bei der Komponente HCl kam es in der zweiten Tageshälfte zu ansteigenden Werten, sodass die Tagesmittelwert von 10 mg/m³ erreicht wurde. Von Seiten des RP wurde das Erreichen des Grenzwertes nicht beanstandet.

 Auswertung des automatischen Messsystems
Für das Kalenderjahr 2022 wurde vom Messsystem eine Jahresfracht von 17,53 kg Kohlenmonoxid ermittelt. Dies entspricht einer durchschnittlichen Konzentration vom 1,61 mg CO / Nm³ = 3,2 % des Tagesmittelwertes. Der zulässige Tagesmittelwert beträgt 50,0 mg/m³. Der höchste Tagesmittelwert wurde durch das System mit 12,58 mg CO / Nm³ ermittelt. Die Beeinträchtigung der Nachbarschaft durch CO-Emissionen kann ausgeschlossen werden.

Ebenso wurde vom Messsystem eine Jahresfracht von 0,81 g Quecksilber ermittelt. Dies entspricht 0,15 % der maximal zulässigen Anlagen – Jahresfracht. Der zulässige Tagesgrenzwert von 30 µg/m³ wurde nicht überschritten.

Bewertung der Verbrennungsbedingungen:
Auf Grund des verfahrensbedingten Sauerstoffüberschusses während des Betriebs der Anlage ist der vollständige Ausbrand der Einsatzmaterialien gewährleistet. Durch den Aufbau der thermischen Nachverbrennung (TNV) gemäß dem Stand der Technik ist eine sichere Verbrennung gefährlicher organischer Abgasbestandteile sichergestellt.