aktualisiert am 14. April 2025

Unterrichtung der Öffentlichkeit

Gemäß der Forderung des § 23 der Siebzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (17. BImSchV) unterrichtet die Agosi AG die Öffentlichkeit über die Beurteilung der Messungen von Emissionen der Anlage zur thermischen Behandlung edelmetallhaltiger Rückstände.

Betreiber und Standort
Agosi AG
Kanzlerstrasse 17
75175 Pforzheim

Art der Anlage
Gekrätzveraschung:
Anlage nach Ziffer 8.1.1.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV

Betriebszeit
Zitat aus dem Jahresbericht des Unternehmens gemäß §12 der 17. BImSchV: „Die Betriebszeit der Anlage im Jahr 2024 betrug 225 Tage mit 2363 Betriebsstunden.“

Messinstitut
ANECO Institut für Umweltschutz GmbH & Co.

Wehnerstraße 1 – 7
41068 Mönchengladbach

Messzeitraum
14.08.2024 und 06.11.2024


Ergebnisse der halbjährlichen 1 tägigen Emissionsmessung

Auszug aus dem Messbericht vom 14.08.2024

„Einzig für die Komponente HCL sind deutlich erhöhte Werte ermittelt worden. Hier sollte ggf. die Funktion der Abgasreinigung geprüft werden.“

Ursache für die Überschreitung des HCl-Grenzwertes war die erschöpfte Absorberschicht im Festbettabsorber. Diese wurde umgehend erneuert.

Auszug aus dem Messbericht vom 6.11.2024

„Im Vergleich zu vorherigen Messungen wurden ähnliche oder sogar niedrigere Werte ermittelt“

Die Grenzwerte für Abfallverbrennungsanlagen gemäß § 8; 17. BImSchV wurden eingehalten.

Auswertung des automatischen Messsystems

Für das Kalenderjahr 2024 wurde vom Messsystem eine Jahresfracht von 14,54 kg Kohlenmonoxid ermittelt. Dies entspricht einer durchschnittlichen Konzentration vom 2,60 mg CO / Nm³  5,2 % des Tagesmittelwertes. Der zulässige Tagesmittelwert beträgt 50,0 mg/m³.

Der höchste Tagesmittelwert wurde im System mit 24,30 mg CO / Nm³ festgehalten.

Die Beeinträchtigung der Nachbarschaft durch CO-Emissionen kann ausgeschlossen werden.

Ebenso wurde vom Messsystem eine Jahresfracht von 6,67 g Quecksilber ermittelt. Dies entspricht 1,21 % der maximal zulässigen Anlagen – Jahresfracht. Der zulässige Tagesgrenzwert von 30 µg/m³ wurde nicht überschritten.

Bewertung der Verbrennungsbedingungen:

Auf Grund des verfahrensbedingten Sauerstoffüberschusses während des Betriebs der Anlage ist der vollständige Ausbrand der Einsatzmaterialien gewährleistet. Durch den Aufbau der thermischen Nachverbrennung (TNV) gemäß dem Stand der Technik ist eine sichere Verbrennung gefährlicher organischer Abgasbestandteile sichergestellt.