21. Juli 2021, aktualisiert wegen Umfirmierung am 16.09.2021
Gemäß der Forderung des § 23 der Siebzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (17. BImSchV) unterrichtet die Agosi AG (vormals Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG) die Öffentlichkeit über die Beurteilung der Messungen von Emissionen der Anlage zur thermischen Behandlung edelmetallhaltiger Rückstände.
Betreiber und Standort
Agosi AG
(bis 16.09.2021 Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG)
Kanzlerstrasse 17
75175 Pforzheim
Art der Anlage
Gekrätzveraschung: Anlage nach Ziffer 8.1.1.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV
Betriebszeit
Zitat aus dem Jahresbericht des Unternehmens gemäß §12 der 17. BImSchV: „Die Betriebszeit der Anlage im Jahr 2020 betrug 237 Tage mit 2055 Betriebsstunden.“
Messinstitut
UCL Umwelt Control Labor GmbH
Josef-Rethmann-Straße 5
44536 Lünen
Messzeitraum
13. – 15.10.2020
Ergebnisse der 3 tägigen Emissionsmessung
Die Grenzwerte für Abfallverbrennungsanlagen gemäß § 8; 17. BImSchV wurden mit Ausnahme der PCDD/F eingehalten. Hier kam es zu einer rechnerischen Überschreitung des maximalen Messwertes zuzüglich der erweiterten Messunsicherheit. Statt der geforderten 0,1 ng/m³ wurden 0,2 ng/m³ festgestellt. Die von Seiten des RP angeordnete Nachmessung wurde am 20.05.2021 durchgeführt. Bei der Nachmessung wurde der Grenzwert eingehalten
Auswertung des automatischen Messsystems
Für das Kalenderjahr 2020 wurde vom Messsystem eine Jahresfracht von 12,81 kg Kohlenmonoxid ermittelt. Dies entspricht einer durchschnittlichen Konzentration vom 1,67 mg CO / Nm³ = 3,3 % des Tagesmittelwertes. Der zulässige Tagesmittelwert beträgt 50,0 mg/m³.
Der höchste Tagesmittelwert wurde durch das System mit 48,56 mg CO / Nm³ ermittelt. Die Beeinträchtigung der Nachbarschaft durch CO-Emissionen kann ausgeschlossen werden. Ebenso wurde vom Messsystem eine Jahresfracht von 50,27 g Quecksilber ermittelt. Dies entspricht 9,14 % der maximal zulässigen Anlagen – Jahresfracht. An 3 Tagen wurde der zulässige Tagesgrenzwert von 30 µg/m³ überschritten.
Bewertung der Verbrennungsbedingungen
Auf Grund des verfahrensbedingten Sauerstoffüberschusses während des Betriebs der Anlage ist der vollständige Ausbrand der Einsatzmaterialien gewährleistet. Durch den Aufbau der thermischen Nachverbrennung (TNV) gemäß dem Stand der Technik ist eine sichere Verbrennung gefährlicher organischer Abgasbestandteile sichergestellt.