Aktualisiert am 12.05.2026
Unterrichtung der Öffentlichkeit
Gemäß der Forderung des § 23 der Siebzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (17. BImSchV) unterrichtet die Agosi AG die Öffentlichkeit über die Beurteilung der Messungen von Emissionen der Anlage zur thermischen Behandlung edelmetallhaltiger Rückstände.
Betreiber und Standort
Agosi AG
Kanzlerstrasse 17
75175 Pforzheim
Art der Anlage
Gekrätzveraschung:
Anlage nach Ziffer 8.1.1.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV
Betriebszeit
Zitat aus dem Jahresbericht des Unternehmens gemäß §12 der 17. BImSchV:
„Die Betriebszeit der Anlage im Jahr 2025 betrug 225 Tage mit 2543,5 Betriebsstunden.“
Messinstitut
ANECO Institut für Umweltschutz GmbH & Co.
Wehnerstraße 1 – 7
41068 Mönchengladbach
Messzeitraum
21.05.2025 und 29.10.2025
Ergebnisse der halbjährlichen 1 tägigen Emissionsmessung
Auszug aus dem Messbericht der Messung vom 21.05.2025
„Im Vergleich zu vorherigen Messungen wurden meist Konzentrationen in ähnlicher Größenordnung ermittelt, dies gilt allerdings auch für die relativ hohen HCl-Werte“
Ursache für die Überschreitung des HCl-Grenzwertes war die erschöpfte Absorberschicht im Fest-bettabsorber. Nach Bekanntwerden der Messergebnisse wurde diese umgehend erneuert.
Auszug aus dem Messbericht der Messung vom 29.10.2025
„Da sowohl bei den Stickoxiden als auch bei HCl Halbstundenmittelwerte auftraten, die zzgl. der Messunsicherheit oberhalb der jeweiligen Tagesgrenzwerte lagen, wurde für diese Komponenten zusätzlich eine Grenzwertbetrachtung für den Tagesmittelwert durchgeführt.
Ergebnis der Prüfung: Die obere Vertrauensgrenze für den Maximalwert liegt für die Komponenten HCl, NOx sowie PCDD/F+dl-PCB oberhalb des jeweiligen (Tages-)Grenzwertes, so dass der Betreiber die Wiederholungsmessungen halbjährlich durchzuführen hat. Bei den übrigen Komponenten liegt die Grenze unterhalb des Grenzwertes, sodass eine jährliche Messung ausreichend ist.“
Die Grenzwerte für PCDD/F+dl-PCB und der anderen Komponenten wurden eingehalten.
Auswertung des automatischen Messsystems
Für das Kalenderjahr 2025 wurde vom Messsystem eine Jahresfracht von 15,42 kg Kohlenmonoxid ermittelt. Dies entspricht einer durchschnittlichen Konzentration vom 2,71 mg CO / Nm³ und
5,4 % des Tagesmittelwertes. Der zulässige Tagesmittelwert beträgt 50,0 mg/m³.
Der höchste Tagesmittelwert wurde im System mit 22,58 mg CO / Nm³ festgehalten.
Die Beeinträchtigung der Nachbarschaft durch CO-Emissionen kann ausgeschlossen werden.
Ebenso wurde vom Messsystem eine Jahresfracht von 15,73 g Quecksilber ermittelt. Dies entspricht 2,86 % der maximal zulässigen Anlagen – Jahresfracht. Der zulässige Tagesgrenzwert von 30 µg/m³ wurde nicht überschritten.
Bewertung der Verbrennungsbedingungen
Auf Grund des verfahrensbedingten Sauerstoffüberschusses während des Betriebs der Anlage ist der vollständige Ausbrand der Einsatzmaterialien gewährleistet. Durch den Aufbau der thermischen Nachverbrennung (TNV) gemäß dem Stand der Technik ist eine sichere Verbrennung gefährlicher organischer Abgasbestandteile sichergestellt.